Online Scheidung
Rechtsanwalt Stefan Arnst
Fachanwalt für Familienrecht

Verfahrensablauf

Haben Sie sich zur Durchführung der Onlinescheidung entschlossen, sind nur wenige Schritte erforderlich, um das Verfahren einzuleiten. Gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Dieses enthält alle erforderlichen Angaben, durch die wir in die Lage versetzt werden, Ihre Scheidungsangelegenheit ohne weitere Rückfragen umgehend zu bearbeiten.
  2. Senden Sie uns das Antragsformular über die bestehende Internetverbindung. Selbstverständlich haben Sie aber auch die Möglichkeit, das Antragsformular auszudrucken und uns dieses per Post oder Telefax zu übermitteln.
  3. Drucken Sie die Vollmacht aus und lassen Sie uns diese zusammen mit der Heiratsurkunde auf dem Postweg zukommen.
  4. Sobald alle Unterlagen (Antragsformular, Vollmacht und Heiratsurkunde) bei uns eingegangen und etwaige weitere Fragen geklärt sind, werden wir Ihren Scheidungsantrag ausfertigen und unverzüglich bei dem zuständigen Familiengericht einreichen.
  5. Der Versorgungsausgleich, das heißt der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, ist durch das Familiengericht von Amts wegen durchzuführen. Den hierfür erforderlichen "Fragebogen zum Versorgungsausgleich" werden wir Ihnen nach Zustellung des Scheidungsantrages übermitteln.
  6. Nach Klärung der beiderseitigen Rentenanwartschaften wird das Gericht einen Scheidungstermin festsetzen, zu dem Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist. Im Termin wird nach Anhörung der Beteiligten regelmäßig der Scheidungsbeschluss (vormals Scheidungsurteil) verkündet, der nach Ablauf der 1-monatigen Rechtsmittelfrist rechtskräftig und das Verfahren hierdurch abgeschlossen wird.

Die vorstehenden Punkte beschreiben nur den wesentlichen Verfahrensablauf und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Über alle weiteren Einzelheiten werden wir Sie bei Durchführung der Onlinescheidung selbstverständlich umfassend informieren und beraten.
 
Ihre Fragen zum Ablauf des Verfahrens beantworten wir kostenlos und unverbindlich:
 
Telefon: 0211 / 600 85 77 - 0 (wochentags 8.30 h - 18.00 h)
Telefax: 0211 / 600 85 77 - 1
E-Mail: info@ra-arnst.de

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