Haben Sie sich zur Durchführung der Onlinescheidung entschlossen, sind nur wenige Schritte erforderlich, um das Verfahren einzuleiten. Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Die vorstehenden Punkte beschreiben nur den wesentlichen Verfahrensablauf und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Über alle weiteren Einzelheiten werden wir Sie bei Durchführung der Onlinescheidung selbstverständlich umfassend informieren und beraten. Ihre Fragen zum Ablauf des Verfahrens beantworten wir kostenlos und unverbindlich: Telefon: 0211 / 600 85 77 - 0 (wochentags 8.30 h - 18.00 h) Telefax: 0211 / 600 85 77 - 1 E-Mail: info@ra-arnst.de
Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt ist verwirkt, wenn die Ehefrau die langen berufsbedingten Abwesenheitszeiten ihres als Fernf... weiterlesen
Mit der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Neuregelung des § 1579 Nr. 2 BGB ist die verfestigte Lebensgemeinschaft als... weiterlesen
Ein nach § 1579 Nr. 2 BGB beschränkter oder versagter nachehelicher Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich wiederaufleben,... weiterlesen
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