Häufige Fragen bei Trennung und Scheidung
Was wird aus dem gemeinsamen Vermögen?
Gemeinsames Vermögen (Immobilien, Bankkonten, Sparverträge etc.) sind zwischen den Eheleuten grundsätzlich hälftig zu zahlen. Sofern eine Teilung, wie etwa bei dem ehelichen Haus, nicht möglich ist, kommt nur ein Verkauf oder die vollständige Übernahme durch einen Ehepartner bei entsprechender Ausgleichszahlung in Betracht.
Ein gemeinsames Konto sollte im Zuge einer Trennung umgehend aufgelöst und vorhandene Kontovollmachten widerrufen werden, da die Versuchung groß ist, die finanzielle Unsicherheit durch Leerräumen des Kontos zu beseitigen.
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