Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt ist verwirkt, wenn die Ehefrau die langen berufsbedingten Abwesenheitszeiten ihres als Fernf... weiterlesen
Mit der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Neuregelung des § 1579 Nr. 2 BGB ist die verfestigte Lebensgemeinschaft als... weiterlesen
Ein nach § 1579 Nr. 2 BGB beschränkter oder versagter nachehelicher Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich wiederaufleben,... weiterlesen
Anwaltsofortkontakt:02 11 - 600 85 77 - 0
Kontakt • Anfahrt • Impressum
Rechtsanwalt Stefan Arnst • Fachanwalt für Familienrecht • Kaiser-Wilhelm-Ring 39 • 40545 Düsseldorf • Telefon: 02 11 - 600 85 77 - 0