Online Scheidung
Rechtsanwalt Stefan Arnst
Fachanwalt für Familienrecht

Impressum: www.onlinescheidung-vom-fachanwalt.de

Mitglied im Anwaltverein

Inhaltlich verantwortlich gemäß Telemediengesetz:

Rechtsanwalt Stefan Arnst
Fachanwalt für Familienrecht
Kaiser-Wilhelm-Ring 39
40545 Düsseldorf

Telefon:02 11 - 600 85 77 - 0

Fax:02 11 - 600 85 77 - 1


Web:www.onlinescheidung-vom-fachanwalt.de

eMail:info@ra-arnst.de

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
 
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
 
Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik "Informationspflichten gemäß § 5 TMG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de
 
Wichtiger Hinweis: Mit Urteil vom 12.05.1998 - 312 O 85/98 - hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Erstellung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Gericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Da wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben, distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf diesem Server und machen uns die Inhalte der gelinkten Seiten nicht zu eigen.
 
Rechtsanwalt Stefan Arnst gehört der folgenden Rechtsanwaltskammer an:
 
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf
Telefon 0211 - 4 95 02 0
Telefax 0211 - 4 95 02 28

Fotolizenzen:

  • © Gina Sanders - Fotolia.com
  • © wibaimages - Fotolia.com
  • © Image Source - Fotolia.com
  • © Alex White - Fotolia.com
Valid XHTML 1.1!
Valid CSS!

Konzept & Design:
venussystems - Webdesign, Mülheim a.d. Ruhr
Aktualisiert: 2012-02-14

Aktuelles

Unterhaltsverwirkung bei Ehebruch durch die Frau eines Fernfahrers

Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt ist verwirkt, wenn die Ehefrau die langen berufsbedingten Abwesenheitszeiten ihres als Fernf... weiterlesen

BGH: Unterhaltsanspruch bei verfestigter neuer Lebensgemeinschaft

Mit der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Neuregelung des § 1579 Nr. 2 BGB ist die verfestigte Lebensgemeinschaft als... weiterlesen

BGH: Wiederaufleben eines beschränkten oder versagten Unterhaltsanspruchs

Ein nach § 1579 Nr. 2 BGB beschränkter oder versagter nachehelicher Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich wiederaufleben,... weiterlesen